Grundsätzlich können verschiedene Personenkreise ein Pflegekind aufnehmen. Dazu gehören:
- verheiratete Paare, unabhängig davon, ob sie eigene Kinder haben oder nicht
- nicht verheiratete Paare, die in einer festen Lebensgemeinschaft zusammenleben
- gleichgeschlechtliche Paare, die gemeinsam Verantwortung für ein Pflegekind übernehmen möchten
- Alleinstehende, die sich zutrauen, ein Kind oder eine/-n Jugendliche/-n verlässlich zu begleiten
Entscheidend ist nicht die Familienform, sondern die Fähigkeit, einem Pflegekind ein stabiles Zuhause, emotionale Wärme und Erziehungssicherheit zu bieten. FaMo legt Wert darauf, dass sich Pflegeeltern dieser verantwortungsvollen Aufgabe bewusst sind und bereit sind, sich auf die oft herausfordernde Lebensgeschichte eines Pflegekindes einzulassen. FaMo begleitet Pflegeeltern von der Vorbereitung bis zur langfristigen Betreuung, um sicherzustellen, dass Pflegekinder in einem unterstützenden und fördernden Umfeld aufwachsen können.
Neben der grundsätzlichen Bereitschaft, ein Pflegekind aufzunehmen, gibt es einige wichtige Kriterien, die erfüllt sein sollten:
Mindestalter und Altersgrenze
- Eine der Bewerberinnen bzw. einer der Bewerber sollte mindestens 25 Jahre alt sein. Das Alter der Pflegeeltern sollte einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen, damit das Kind altersgemäße Bezugspersonen hat.
- Zum Zeitpunkt der Volljährigkeit des Pflegekindes sollten Pflegeeltern nicht älter als 67 Jahre sein, um eine langfristige Perspektive zu gewährleisten.
Stabile Lebensverhältnisse
Pflegeeltern sollten in gesicherten finanziellen und persönlichen Verhältnissen leben. Eine stabile Partnerschaft oder eine gefestigte persönliche Situation ist wichtig, um dem Kind eine langfristige Sicherheit zu bieten.
Wohnraum
Ein Pflegekind braucht ausreichend Platz, also ein eigenes Zimmer. Die Wohnsituation sollte kindgerecht und langfristig stabil sein.
Zeit und Flexibilität
Die Aufnahme eines Pflegekindes ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine zeitliche Herausforderung.
Pflegekinder bringen oft besondere Herausforderungen mit sich, z. B. aufgrund früherer Belastungen oder traumatischer Erlebnisse. Pflegeeltern sollten sich bewusst sein, dass ein Pflegekind oft mehr Aufmerksamkeit, Begleitung und Betreuung benötigt als ein leibliches Kind. Besonders in der Eingewöhnungsphase, aber auch langfristig, ist eine hohe zeitliche Flexibilität gefragt.
Eingewöhnung und Beziehungsaufbau
Die erste Zeit in der Pflegefamilie ist für das Kind eine Phase der Orientierung und Anpassung. Es muss sich an neue Strukturen, Regeln und Bezugspersonen gewöhnen. In dieser sensiblen Zeit benötigen Pflegeeltern viel Geduld und sollten besonders präsent sein.
- Die Eingewöhnungsphase kann Wochen dauern, je nach Vorgeschichte des Kindes.
- Viele Pflegekinder bringen traumatische Erfahrungen mit, was zu Unsicherheiten, Ängsten und Bindungsproblemen führen kann. Eine konstante Bezugsperson ist essenziell, um Vertrauen aufzubauen.
- Je jünger oder je stärker belastet ein Kind ist, desto mehr direkte Zuwendung ist erforderlich.
Arzt- und Therapietermine
Pflegekinder haben oft einen erhöhten medizinischen und therapeutischen Betreuungsbedarf, der regelmäßige Termine erfordert. Pflegeeltern müssen auch hierfür ausreichend Zeit einplanen.
Schule und Bildung
Pflegekinder können in der Schule mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert sein. Manche weisen Lernverzögerungen und Konzentrationsprobleme auf oder haben Schwierigkeiten, sich in eine Klassengemeinschaft zu integrieren. Daher ist eine enge Begleitung durch Pflegeeltern gefragt.
Begleiteter Umgang mit leiblichen Eltern
Falls regelmäßige Besuchskontakte mit den leiblichen Eltern bestehen, müssen Pflegeeltern Zeit für
- die Fahrten zu den Treffpunkten,
- die Vorbereitung des Kindes auf die Besuche sowie
- die emotionale Nachbereitung
einplanen.
Krisensituationen und unerwarteter Betreuungsaufwand
Pflegekinder haben oft Phasen, in denen sie sich emotional überfordert fühlen oder mit Verhaltensauffälligkeiten reagieren. Das kann zu zusätzlichen Belastungen führen, etwa durch:
- Schlafprobleme: Einige Kinder brauchen intensive Einschlafbegleitung oder wachen nachts oft auf.
- Emotionale Krisen: Wutausbrüche, Ängste oder Traurigkeit können auftreten, was besonders in den Abendstunden oder nach belastenden Terminen (z. B. Umgangstreffen) mehr Aufmerksamkeit erfordert.
- Schulische Herausforderungen: Konflikte in der Schule oder Probleme mit Lehrern oder Mitschülern können kurzfristige Gespräche oder Maßnahmen notwendig machen.
Ja, grundsätzlich können sich auch Alleinerziehende als Pflegeperson für Pflegekinder bewerben. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, die alleinerziehende Eltern von der Pflege von Kindern ausschließt. Wichtiger ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen für eine stabile, fürsorgliche und sichere Betreuung des Kindes erfüllt. Das umfasst unter anderem:
- Wohnsituation: Ein sicherer und geeigneter Wohnraum muss vorhanden sein.
- Finanzielle Stabilität: Die Pflegeperson muss in der Regel sicherstellen, dass sie finanziell in der Lage ist, ein Kind zu versorgen, auch wenn Pflegegeld gezahlt wird.
- Erziehungsbereitschaft und -fähigkeit: Die Pflegeperson sollte in der Lage sein, sich mit den Herausforderungen der Kindererziehung auseinanderzusetzen und die Bedürfnisse eines Pflegekindes zu erfüllen.
- Zeit und Engagement: Besonders bei Alleinerziehenden ist es wichtig, dass genug Zeit und Energie für das Kind zur Verfügung steht.
Das Thema eigene Entlastung ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. Die Pflege eines Kindes – vor allem eines Kindes, das möglicherweise traumatische Erfahrungen gemacht hat – kann eine große Herausforderung sein und erfordert eine Menge Energie, Zeit und Geduld.
Im Zusammenhang mit der Bewerbung als Pflegeperson besprechen wir mit Ihnen, wie eine alleinerziehende Person sicherstellen kann, dass sie sich selbst entlastet, um nicht überfordert zu werden.
Ja, Pflegeeltern haben grundsätzlich einen Einfluss darauf, wie lange sie ein Pflegekind betreuen möchten; allerdings ist dieser Einfluss in gewissem Maße durch die Bedürfnisse und die rechtliche Situation des Kindes begrenzt. Die genaue Dauer eines Pflegeverhältnisses wird im Wesentlichen in Absprache mit dem Jugendamt und unter Berücksichtigung des Kindeswohls festgelegt.
Einflussmöglichkeiten der Pflegeeltern
Insgesamt sind Pflegeeltern in der Lage, ihre Wünsche zur Dauer des Pflegeverhältnisses zu äußern und mitzuteilen, was für sie realistisch und machbar ist. Jedoch sind sie nicht vollständig frei in der Wahl des Zeitraums, da das Wohlergehen des Kindes und gesetzliche Bestimmungen immer Vorrang haben.
Kinder, die in Pflegefamilien untergebracht werden, können in nahezu jedem Alter sein – von Kleinkindern über Jugendliche bis hin zu Care-Leavers und jungen Volljährigen besteht in allen Altersstufen ein Bedarf. Säuglinge in Vollzeitpflege aufzunehmen, wünschen sich viele Pflegefamilien, dies ist allerdings nur in wenigen Ausnahmen realisierbar.
Das Alter der Kinder hängt von den individuellen Bedürfnissen sowie der jeweiligen Situation ab. Oft handelt es sich um Kinder und Jugendliche, die aufgrund familiärer Probleme vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können.
FaMo achtet bei der Vermittlung darauf, die Bedürfnisse der Kinder mit den Kompetenzen und Alterspräferenzen der Pflegeeltern bestmöglich in Einklang zu bringen, um eine stabile und unterstützende Umgebung zu schaffen.
Bevor Sie sich entscheiden, eine Pflegefamilie zu werden, bieten wir Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch an. Dieses Gespräch gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen und Anliegen zu besprechen sowie offene Fragen in einem unverbindlichen Rahmen zu klären.
Gemeinsam werfen wir einen Blick auf Ihre aktuelle Lebenssituation und überlegen, ob die Aufnahme eines Pflegekindes gut zu Ihnen passt. Dabei erarbeiten wir maßgeschneiderte Unterstützungsmöglichkeiten, um bestmögliche Bedingungen für alle zu schaffen. Gemeinsam gestalten wir ein umfassendes Familienprofil, das aufzeigt, welches Kind am besten zu Ihnen passen könnte. Dabei fließen sowohl Ihre Wünsche als auch die individuellen Bedürfnisse des Kindes ein. Wir besprechen Alter, Persönlichkeit, Erfahrungen und mögliche Herausforderungen und ermitteln, in welchen Bereichen Sie Unterstützung benötigen könnten.
Ja, FaMo bereitet angehende Pflegeeltern intensiv auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vor. In Schulungen setzen sich Interessierte mit den Herausforderungen und Anforderungen der Pflege auseinander.
Ein zentraler Bestandteil der Vorbereitung sind Themen wie Traumata und deren Auswirkungen, Biografiearbeit sowie die Rechte und Pflichten von Pflegeeltern. Diese Inhalte helfen dabei, ein besseres Verständnis für die Lebensgeschichten und Bedürfnisse der Kinder zu entwickeln.
Auch während des gesamten Pflegeverhältnisses bietet FaMo regelmäßige Fortbildungen und Schulungen an, die gezielt auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegeeltern abgestimmt sind. Sie unterstützen die Pflegeeltern dabei, sich weiterzuentwickeln, neue Lösungsansätze zu finden und den Pflegekindern eine stabile Umgebung zu bieten.
Die Anbahnungsphase dient dazu, herauszufinden, ob Pflegekind und Pflegefamilie wirklich zueinander passen. Sie soll dem Kind einen sanften Übergang ermöglichen und den potenziellen Pflegeeltern gleichzeitig die Sicherheit geben, dass sie diese Verantwortung langfristig übernehmen möchten. Während dieser Zeit können Unsicherheiten auftreten – das ist ganz normal. Oft sind es anfängliche Ängste oder Selbstzweifel, die sich durch Gespräche mit der zuständigen Fachkraft klären lassen. Sollte sich jedoch zeigen, dass grundlegende Bedenken bestehen – etwa, weil keine Verbindung zum Kind entsteht oder die Familie sich der Aufgabe nicht gewachsen fühlt – kann und sollte die Anbahnung beendet werden. Eine solche Entscheidung ist kein persönliches Scheitern, sondern ein verantwortungsbewusster Schritt, der auch von Jugendämtern respektiert wird.
Bevor es so weit kommt, erhalten potenzielle Pflegeeltern zunächst Einsicht in die Akte des Kindes. Diese enthält wichtige Informationen über seine Geschichte und die Rahmenbedingungen der Pflege. So können sich Interessierte einen ersten Eindruck verschaffen und abwägen, ob das Kind zu ihrer Familie passen könnte. Wenn sie sich eine Aufnahme vorstellen können, folgen erste Treffen in der gewohnten Umgebung des Kindes. Dabei haben beide Seiten die Möglichkeit, sich kennenzulernen und herauszufinden, ob eine vertrauensvolle Beziehung entstehen kann.
Ein strukturierter Übergang ist für das Kind besonders wichtig. Um ihm Sicherheit zu geben und die Eingewöhnung zu erleichtern, sollten zukünftige Pflegeeltern bereits bestehende Rituale übernehmen. Diese Konstanten helfen dem Kind, sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden und Vertrauen zu fassen.
Die Dauer der Anbahnung ist individuell verschieden und kann von wenigen Tagen bis zu vielen Wochen reichen. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab: etwa dem Alter des Kindes, der Zeit, die es bereits in seiner aktuellen Umgebung verbracht hat, der Qualität seiner bisherigen Bindungen und seiner Bereitschaft, sich auf eine neue Familie einzulassen.
Ein enger Austausch zwischen den bisherigen Bezugspersonen, den zukünftigen Pflegeeltern und den zuständigen Fachkräften ist während dieser Zeit besonders wichtig. Nur durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit kann der richtige Zeitpunkt für den endgültigen Übergang gefunden werden.
Die Anbahnungszeit bietet eine wertvolle Gelegenheit, um herauszufinden, ob Pflegekind und Pflegeeltern langfristig harmonieren. Falls ernste Zweifel aufkommen, ist es ratsam, diese offen mit der Fachkraft zu besprechen. Während manche Unsicherheiten mit der Zeit verschwinden, gibt es auch Fälle, in denen sich Pflegeeltern nicht sicher fühlen oder keine emotionale Bindung zum Kind aufbauen können. In solchen Situationen sollte die Anbahnung nicht aus Angst vor einer langen Wartezeit oder aus Mitleid fortgesetzt werden. Ein Abbruch bedeutet nicht, dass jemand versagt hat – vielmehr zeigt er Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Kind und der eigenen Familie.
Viele Pflegeverhältnisse sind auf Dauer angelegt, mit dem Ziel, dass das Kind in der Pflegefamilie aufwächst, bis es volljährig ist. Dennoch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass leibliche Eltern ihr Kind zurückfordern.
Eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ist jedoch nicht einfach von heute auf morgen möglich. Der Schutz und das Wohl des Kindes stehen immer an erster Stelle. Deshalb ist die Kommunikation zwischen allen Beteiligten – den leiblichen Eltern, der Pflegefamilie, dem Jugendamt sowie gegebenenfalls dem Vormund oder dem Familiengericht – von großer Bedeutung.
Wenn ein leiblicher Elternteil den Wunsch äußert, sein Kind zurückzubekommen, werden zunächst viele Gespräche geführt. Es wird geprüft, ob sich die familiäre Situation verbessert hat und ob die leiblichen Eltern in der Lage sind, für das Kind stabil zu sorgen. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, etwa die Erziehungskompetenz, die Bindung des Kindes zur Herkunftsfamilie und die möglichen Auswirkungen auf seine Entwicklung.
Sollte die Rückführung des Kindes infrage kommen, müssen die Eltern einen Antrag beim Familiengericht stellen. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht auf Basis fachlicher Einschätzungen. Dazu gehören Stellungnahmen des Jugendamtes und gegebenenfalls weiterer Fachkräfte wie psychologischer Gutachter. Diese prüfen unter anderem die erzieherischen Fähigkeiten der Eltern sowie die emotionalen und entwicklungspsychologischen Bedürfnisse des Kindes.
Falls das Gericht die Rückführung befürwortet, geschieht diese in der Regel schrittweise. In einem behutsamen Prozess wird das Kind langsam an ein Leben in der Herkunftsfamilie herangeführt, um eine Überforderung zu vermeiden und eine möglichst sichere Übergangsphase zu schaffen. Sollte sich während dieses Prozesses zeigen, dass die Rückführung doch nicht dem Kindeswohl entspricht, kann sie abgebrochen werden.
Letztendlich liegt die Entscheidung über eine Rückführung nicht bei der Pflegefamilie oder dem Jugendamt allein, sondern wird durch das Familiengericht unter Berücksichtigung aller fachlichen Einschätzungen getroffen – stets mit dem obersten Ziel, das Wohl des Kindes sicherzustellen.
Pflegefamilien, Sonderpflegestellen und Erziehungsstellen in der Pflegekinderhilfe –
alles sind zentrale Begriffe in der Pflegekinderhilfe. Keine dieser Bezeichnungen ist ein Begriff des offiziellen Sprachgebrauchs, und sie werden häufig synonym verwendet. Dennoch gibt es bei genauer Betrachtung Unterschiede zwischen ihnen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in § 33 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII.
Unterschied zwischen Pflegefamilie und Erziehungsstelle nach § 33 SGB VIII
Beide Formen der Betreuung sind in § 33 SGB VIII geregelt, wobei Satz 1 die klassische Pflegefamilie beschreibt und Satz 2 die spezialisierte Form der Erziehungsstelle betrifft. Trotz ihrer Ähnlichkeiten gibt es wesentliche Unterschiede zwischen beiden Betreuungsformen.
Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII Satz 1)
Eine Pflegefamilie nimmt ein Kind oder eine Jugendliche bzw. einen Jugendlichen auf, wenn dieses aus verschiedenen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann. Die Pflegeeltern übernehmen die Verantwortung für das Kind und bieten ihm ein stabiles, liebevolles und förderndes Umfeld. Die Unterbringung kann entweder vorübergehend oder dauerhaft sein.
Merkmale einer Pflegefamilie:
- Die Pflege erfolgt in einem familiären Rahmen.
- Pflegeeltern werden durch das Jugendamt geprüft und unterstützt.
- Es ist keine pädagogische Ausbildung erforderlich.
- Pflegeeltern erhalten ein Pflegegeld sowie einen Erziehungsbeitrag.
- Die Pflegeeltern sind nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
- Familien mit eigenen Kindern, verheiratete oder unverheiratete Paare sowie Alleinerziehende können Pflegefamilien werden.
Erziehungsstelle (§ 33 SGB VIII Satz 2)
Eine Erziehungsstelle ist eine spezialisierte Form der Pflegefamilie, die auf die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen ausgerichtet ist. Diese Kinder haben oft traumatische Erlebnisse zu verarbeiten, zeigen Verhaltensauffälligkeiten oder haben eine Behinderung (z. B. FASD) und benötigen eine intensivere pädagogische Betreuung.
Merkmale einer Erziehungsstelle:
- Die Betreuung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf.
- Die Erziehungsstelleneltern werden durch spezialisierte Jugendhilfeträger wie FaMo geschult und begleitet.
- Eine pädagogische Ausbildung ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
- Die Betreuung erfolgt in einem familiären Rahmen, jedoch mit erhöhten Anforderungen an die Erziehungsfähigkeiten.
- Erziehungsstellen erhalten höhere finanzielle Unterstützung als klassische Pflegefamilien.
Jedes Pflegekind hat eine Herkunftsfamilie, die ein wichtiger Bestandteil seiner Identität bleibt – unabhängig davon, ob es langfristig in einer Pflegefamilie lebt. Der Kontakt zu den leiblichen Eltern ist für viele Pflegekinder von großer Bedeutung, da er ihnen hilft, ihre Wurzeln zu verstehen und ihre eigene Geschichte einzuordnen. Das ist einer der Gründe, warum es in den meisten Pflegeverhältnissen Umgangsregelungen gibt, die es den leiblichen Eltern ermöglichen, weiterhin Teil des Lebens ihres Kindes zu sein.
Wie sehen Besuchsregelungen aus?
Viele leibliche Eltern möchten in Kontakt mit ihrem Kind bleiben, selbst wenn sie nicht selbst für seine Erziehung sorgen können. Die Häufigkeit und der Rahmen der Besuche werden individuell vereinbart und hängen von mehreren Faktoren ab – diese sind runter anderem:
- Das Wohl des Kindes: Der Kontakt soll für das Kind emotional tragbar sein und ihm nicht schaden.
- Die Situation der leiblichen Eltern: Ihre Stabilität und ihr Umgang mit dem Kind spielen eine Rolle.
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen: Falls das Familiengericht eine Entscheidung über das Besuchsrecht getroffen hat, müssen diese Regelungen beachtet werden.
- Die Wünsche des Kindes: Je nach Alter und Reifegrad wird auch das Kind in die Entscheidungsprozesse einbezogen.
Die Besuche werden von FaMo an einem neutralen Ort begleitet. Das bedeutet, dass eine Fachkraft anwesend ist, um zu unterstützen, zu moderieren und ein angenehmes Umfeld zu schaffen.
Diese Begleitung ist besonders wichtig, wenn
- die Eltern-Kind-Beziehung konfliktbelastet ist,
- das Kind Unterstützung braucht, um den Kontakt zu verarbeiten,
- eine sichere und neutrale Atmosphäre erforderlich ist.
FaMo steht sowohl den Pflegeeltern als auch den leiblichen Eltern beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass die Besuche im Sinne des Kindeswohls verlaufen. Auch wenn es in Einzelfällen keine regelmäßigen Besuche gibt, kann der Kontakt durch Briefe oder andere Formen der Kommunikation aufrechterhalten werden.
Der Umgang mit den leiblichen Eltern ist ein sensibles und individuelles Thema, das gut begleitet werden muss.
FaMo unterstützt Pflegefamilien und leibliche Eltern dabei, tragfähige und kindgerechte Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden.
Unterstützung durch FaMo:
Die Betreuung von Pflegekindern stellt Familien vor besondere Herausforderungen. FaMo steht Pflegefamilien mit einem durchdachten Unterstützungsangebot zur Seite, das auf drei wesentlichen Säulen ruht:
- Praktische Unterstützung in allen Bereichen: Pflegefamilien stehen im Alltag vor zahlreichen organisatorischen und administrativen Aufgaben. Wir helfen bei Anträgen, koordinieren Freizeitangebote für die Kinder und kümmern uns um viele weitere Aspekte, die den Alltag erleichtern. Unser Ansatz ist lösungsorientiert: Herausforderungen werden aktiv angegangen und pragmatisch gelöst.
- Zuverlässige Erreichbarkeit – rund um die Uhr: Unser Beratungsteam setzt auf eine doppelte Absicherung: Jede Familie hat eine feste Ansprechperson sowie eine zusätzliche Fachkraft, die ebenso mit der individuellen Situation vertraut ist. So gewährleisten wir auch bei Krankheit oder Urlaub eine lückenlose Unterstützung. In dringenden Fällen sind wir über eine Notfallnummer rund um die Uhr erreichbar, denn Probleme halten sich nicht an Öffnungszeiten.
- Wissen schafft Sicherheit: Gut informierte Pflegeeltern treffen die besten Entscheidungen für ihre Kinder. Daher vermitteln wir gezielt relevante Informationen – sowohl individuell als auch in unserem strukturierten Fortbildungsangebot. Wir klären über Rechte, Fördermöglichkeiten und pädagogische Fragen auf, damit Familien stets gut vorbereitet sind.
- Begleitung mit Herz und Verstand: Unsere aufsuchende Fachberatung ermöglicht es uns, Pflegefamilien direkt in ihrem Umfeld zu unterstützen. Egal, ob es um erzieherische Herausforderungen, Alltagsorganisation oder persönliche Anliegen geht – wir sind da, um zuzuhören, zu beraten und gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
Die grundlegenden Kosten für die Versorgung eines Pflegekindes werden vom Jugendamt und vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) übernommen. Dazu gehören Ausgaben für:
- Ernährung
- Kleidung
- Bildung und Schulbedarf
- Freizeitaktivitäten
- Gesundheitsversorgung (zusätzliche notwendige Kosten außerhalb der regulären Krankenversicherung)
Zusätzlich erhalten Pflegeeltern ein Pflegegeld, das dazu dient, den täglichen Aufwand und die besondere Verantwortung, die mit der Betreuung eines Pflegekindes einhergehen, finanziell zu unterstützen. Dieses Pflegegeld soll nicht nur die Kosten für das Kind decken, sondern auch die investierte Zeit und Energie der Pflegeeltern anerkennen.
Pflegeeltern sind keine Angestellten
Pflegeeltern sind Privatpersonen und nicht beim Jugendamt angestellt – sie erhalten daher kein Gehalt. Die Höhe des Pflegegeldes wird jährlich angepasst und orientiert sich an den Vorgaben der jeweiligen Landschaftsverbände oder Jugendämter.
Zusätzliche Beihilfen und Unterstützung:
- Unterstützung für Erstausstattung, wenn das Kind in die Pflegefamilie kommt (z. B. Möbel, Kleidung, Schulmaterialien)
- Urlaubs- oder Ferienzuschüsse für das Pflegekind
- Zuschüsse für besondere Bedarfe wie etwa therapeutische Maßnahmen, Nachhilfe oder spezielle Förderung
- Übernahme von Tagesbetreuungs- oder Fahrtkosten für wichtige Termine
Bei Sonderformen von Pflege kommen Entlastungsleistungen hinzu. Der Erziehungsbeitrag soll eine Anerkennung für Pflegeeltern sein.