Wir hören immer wieder von Pflegeeltern, wie ihr Leben durch ihr Pflegekind bereichert wird.

Das eigene Heim für ein Kind mit all seinem Gepäck zu öffnen, stellt allerdings auch eine große Verantwortung dar. Dies erfordert eine Menge Mut und es ist nur natürlich, wenn Ihnen im Vorfeld auch Bedenken kommen.

Viele stellen sich die Frage, ob sie den Anforderungen gerecht werden oder ob ihre formalen Qualifikationen ausreichen. Zu beidem beraten wir Sie gerne: Wir wissen, was es braucht, um einem Pflegekind auf lange Sicht eine Zukunft zu geben, aber auch, dass erst einmal der Alltag bewältigt werden will. Ebenso können wir kompetent Auskunft zu den rechtlichen Voraussetzungen geben, ob diese ausreichen, wie sie gegebenenfalls erworben werden können und welche alternativen Möglichkeiten es gibt. Denn wenn wir an dieser Stelle von Pflegefamilien sprechen, dann meinen wir das als Oberbegriff für alle Formen, ein Kind bei sich aufzunehmen. Das muss nicht in jedem Fall eine dauerhafte Vollzeitpflege sein. Vielleicht entscheiden Sie sich, Patenfamilie oder Bereitschaftspflege zu werden. Lassen Sie uns darüber sprechen, welche Variante für Sie die richtige ist.

Andere sorgen sich, weil sie nicht dem klassischen Familienbild entsprechen. Auch hier können wir Sie beruhigen. Um ein Pflegekind aufzunehmen zu können, ist die individuelle Eignung entscheidend, nicht die Wahl der Lebensform. Es ist unerheblich, ob es sich um Eheleute, ein unterschiedlich- oder gleichgeschlechtliches Paar oder eine Einzelperson handelt, die Verantwortung für ein Pflegekind übernehmen möchten. Was Familie ausmacht, ist dabei die Zuwendung zum Kind. Ob es sich um die klassische Konstellation handelt, lesbische oder schwule Paare, Paare mit oder ohne eigene Kinder, oder auch Einzelpersonen – ein fürsorgliches Zuhause kann ganz unterschiedlich aussehen.

Ganz praktisch: Die ersten Schritte

Die Grundvoraussetzungen sind ganz einfach: Es muss ausreichend Wohnraum vorhanden sein, um dem Pflegekind ein eigenes Zimmer zu bieten, und wenigstens ein Elternteil muss über eine pädagogische oder pflegerische Ausbildung verfügen. Statt einer solchen Ausbildung kann auch persönliche Vorerfahrungen anerkannt werden. Sie sind bereits Pflegefamilie? Dann reicht dies in aller Regel als Vorerfahrung aus. Oder Sie erwerben die erforderlichen Qualifikationen, ehe Sie ein Kind aufnehmen. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Wenn Sie mehr wissen möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Fachberatung besucht Sie dann zu Hause und bespricht mit Ihnen, neben den oben genannten Themen,

Oft lassen sich vermeintlich schwierige Fragen bereits in einem solchen Erstgespräch klären. Sollte es aber an der einen oder anderen Stelle haken, überlegen wir gerne mit Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt.

Bei uns erhalten Sie kompetente Unterstützung – unabhängig davon, ob Sie sich vorab informieren möchten, sich bereits für ein Pflegekind entschieden haben oder schon ein Kind in Ihrer Obhut haben.

Pilz

Verwandte als Pflegeeltern

Wenn leibliche Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern können, erklären sich oft Familienmitglieder bereit diese Aufgabe zu übernehmen. Dem Kind bleibt durch die Verwandtenpflege der Wechsel in eine Institution oder in eine fremde Pflegefamilie erspart. Oft nehmen sie sich selbst gar nicht als Pflegeeltern wahr, dabei steht verwandten dieselbe Unterstützung wie fremden Pflegeeltern zu.

Diese Unterstützung ist in der Verwandtenpflege oft umso wichtiger, etwa wenn die Verwandten durch die persönliche Nähe zur Aufnahme des Kindes entscheiden, obwohl die Voraussetzungen nicht ideal sind. Das kann etwa die Wohnsituation, die finanzielle Lage oder auch die Gesundheit der pflegenden Großeltern betreffen.

Gerade in solchen Fällen bedarf es einer ganzheitlichen, systemischen Betrachtung des schon vor der Aufnahme des Kindes bestehenden Verflechtung von Herkunfts- und Pflegefamilie. So haben die Verwandten nicht nur zu dem Pflegekind, sondern auch zu den Herkunftseltern eine persönliche Nähe, die Berücksichtigung verdient. Zudem bleiben Pflegekinder in Verwandtenpflege überdurchschnittlich oft über die Volljährigkeit hinaus bei ihren Pflegeeltern wohnen. Hier greift das FaMo-Fachkonzept „Junge Volljährige in Pflegefamilien“.