Pflegefamilien, Sonderpflegestellen und Erziehungsstellen in der Pflegekinderhilfe –

alles sind zentrale Begriffe in der Pflegekinderhilfe. Keine dieser Bezeichnungen ist ein Begriff des offiziellen Sprachgebrauchs, und sie werden häufig synonym verwendet. Dennoch gibt es bei genauer Betrachtung Unterschiede zwischen ihnen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in § 33 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII.

Unterschied zwischen Pflegefamilie und Erziehungsstelle nach § 33 SGB VIII

Beide Formen der Betreuung sind in § 33 SGB VIII geregelt, wobei Satz 1 die klassische Pflegefamilie beschreibt und Satz 2 die spezialisierte Form der Erziehungsstelle betrifft. Trotz ihrer Ähnlichkeiten gibt es wesentliche Unterschiede zwischen beiden Betreuungsformen.

Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII Satz 1)

Eine Pflegefamilie nimmt ein Kind oder eine Jugendliche bzw. einen Jugendlichen auf, wenn dieses aus verschiedenen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann. Die Pflegeeltern übernehmen die Verantwortung für das Kind und bieten ihm ein stabiles, liebevolles und förderndes Umfeld. Die Unterbringung kann entweder vorübergehend oder dauerhaft sein.

Merkmale einer Pflegefamilie:

  • Die Pflege erfolgt in einem familiären Rahmen.
  • Pflegeeltern werden durch das Jugendamt geprüft und unterstützt.
  • Es ist keine pädagogische Ausbildung erforderlich.
  • Pflegeeltern erhalten ein Pflegegeld sowie einen Erziehungsbeitrag.
  • Die Pflegeeltern sind nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
  • Familien mit eigenen Kindern, verheiratete oder unverheiratete Paare sowie Alleinerziehende können Pflegefamilien werden.

Erziehungsstelle (§ 33 SGB VIII Satz 2)

Eine Erziehungsstelle ist eine spezialisierte Form der Pflegefamilie, die auf die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen ausgerichtet ist. Diese Kinder haben oft traumatische Erlebnisse zu verarbeiten, zeigen Verhaltensauffälligkeiten oder haben eine Behinderung (z. B. FASD) und benötigen eine intensivere pädagogische Betreuung.

Merkmale einer Erziehungsstelle:

  • Die Betreuung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf.
  • Die Erziehungsstelleneltern werden durch spezialisierte Jugendhilfeträger wie FaMo geschult und begleitet.
  • Eine pädagogische Ausbildung ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
  • Die Betreuung erfolgt in einem familiären Rahmen, jedoch mit erhöhten Anforderungen an die Erziehungsfähigkeiten.
  • Erziehungsstellen erhalten höhere finanzielle Unterstützung als klassische Pflegefamilien.