Ja, Pflegeeltern haben grundsätzlich einen Einfluss darauf, wie lange sie ein Pflegekind betreuen möchten; allerdings ist dieser Einfluss in gewissem Maße durch die Bedürfnisse und die rechtliche Situation des Kindes begrenzt. Die genaue Dauer eines Pflegeverhältnisses wird im Wesentlichen in Absprache mit dem Jugendamt und unter Berücksichtigung des Kindeswohls festgelegt.
Einflussmöglichkeiten der Pflegeeltern
Art der Pflegebeziehung: Es gibt verschiedene Arten von Pflegeverhältnissen, wie etwa die familiäre Bereitschaftspflege oder die Vollzeitpflege. Pflegeeltern können im Vorfeld angeben, ob sie ein Kind nur für eine begrenzte Zeit, etwa als Übergangslösung oder zur Unterstützung der leiblichen Familie, betreuen möchten, oder ob sie bereit sind, das Kind langfristig oder sogar bis zur Volljährigkeit (auch darüber hinaus) zu betreuen.
Familiäre Bereitschaftspflege: Diese Art der Pflege ist meistens für einen kurzen Zeitraum gedacht, wenn ein Kind vorübergehend aus seiner Familie genommen werden muss, z. B. bei Krisensituationen oder in Übergangsphasen. Pflegeeltern, die sich für diese Form der Pflege entscheiden, haben oft eine gewisse Flexibilität bei der Dauer des Verhältnisses, da dieses häufig an spezifische, zeitlich begrenzte Umstände gebunden ist.
Vollzeitpflege: Hierbei kann das Pflegeverhältnis auch länger andauern, oft bis zur Volljährigkeit des Kindes. Es spielen die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes eine wichtige Rolle, aber auch Pflegeeltern können im Vorfeld mitteilen, wie offen sie für eine langfristige Betreuung sind.
Individuelle Vereinbarungen: Die Dauer des Pflegeverhältnisses wird gemeinsam mit dem Jugendamt und den Pflegeeltern festgelegt. Pflegeeltern können in der Regel ihre Vorstellungen äußern, zum Beispiel, ob sie das Kind nur bis zu einer bestimmten Altersstufe betreuen möchten.
Insgesamt sind Pflegeeltern in der Lage, ihre Wünsche zur Dauer des Pflegeverhältnisses zu äußern und mitzuteilen, was für sie realistisch und machbar ist. Jedoch sind sie nicht vollständig frei in der Wahl des Zeitraums, da das Wohlergehen des Kindes und gesetzliche Bestimmungen immer Vorrang haben.