Viele Pflegeverhältnisse sind auf Dauer angelegt, mit dem Ziel, dass das Kind in der Pflegefamilie aufwächst, bis es volljährig ist. Dennoch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass leibliche Eltern ihr Kind zurückfordern.
Eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ist jedoch nicht einfach von heute auf morgen möglich. Der Schutz und das Wohl des Kindes stehen immer an erster Stelle. Deshalb ist die Kommunikation zwischen allen Beteiligten – den leiblichen Eltern, der Pflegefamilie, dem Jugendamt sowie gegebenenfalls dem Vormund oder dem Familiengericht – von großer Bedeutung.
Wenn ein leiblicher Elternteil den Wunsch äußert, sein Kind zurückzubekommen, werden zunächst viele Gespräche geführt. Es wird geprüft, ob sich die familiäre Situation verbessert hat und ob die leiblichen Eltern in der Lage sind, für das Kind stabil zu sorgen. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, etwa die Erziehungskompetenz, die Bindung des Kindes zur Herkunftsfamilie und die möglichen Auswirkungen auf seine Entwicklung.
Sollte die Rückführung des Kindes infrage kommen, müssen die Eltern einen Antrag beim Familiengericht stellen. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht auf Basis fachlicher Einschätzungen. Dazu gehören Stellungnahmen des Jugendamtes und gegebenenfalls weiterer Fachkräfte wie psychologischer Gutachter. Diese prüfen unter anderem die erzieherischen Fähigkeiten der Eltern sowie die emotionalen und entwicklungspsychologischen Bedürfnisse des Kindes.
Falls das Gericht die Rückführung befürwortet, geschieht diese in der Regel schrittweise. In einem behutsamen Prozess wird das Kind langsam an ein Leben in der Herkunftsfamilie herangeführt, um eine Überforderung zu vermeiden und eine möglichst sichere Übergangsphase zu schaffen. Sollte sich während dieses Prozesses zeigen, dass die Rückführung doch nicht dem Kindeswohl entspricht, kann sie abgebrochen werden.
Letztendlich liegt die Entscheidung über eine Rückführung nicht bei der Pflegefamilie oder dem Jugendamt allein, sondern wird durch das Familiengericht unter Berücksichtigung aller fachlichen Einschätzungen getroffen – stets mit dem obersten Ziel, das Wohl des Kindes sicherzustellen.