Die grundlegenden Kosten für die Versorgung eines Pflegekindes werden vom Jugendamt und vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) übernommen. Dazu gehören Ausgaben für:
- Ernährung
- Kleidung
- Bildung und Schulbedarf
- Freizeitaktivitäten
- Gesundheitsversorgung (zusätzliche notwendige Kosten außerhalb der regulären Krankenversicherung)
Zusätzlich erhalten Pflegeeltern ein Pflegegeld, das dazu dient, den täglichen Aufwand und die besondere Verantwortung, die mit der Betreuung eines Pflegekindes einhergehen, finanziell zu unterstützen. Dieses Pflegegeld soll nicht nur die Kosten für das Kind decken, sondern auch die investierte Zeit und Energie der Pflegeeltern anerkennen.
Pflegeeltern sind keine Angestellten
Pflegeeltern sind Privatpersonen und nicht beim Jugendamt angestellt – sie erhalten daher kein Gehalt. Die Höhe des Pflegegeldes wird jährlich angepasst und orientiert sich an den Vorgaben der jeweiligen Landschaftsverbände oder Jugendämter.
Zusätzliche Beihilfen und Unterstützung:
- Unterstützung für Erstausstattung, wenn das Kind in die Pflegefamilie kommt (z. B. Möbel, Kleidung, Schulmaterialien)
- Urlaubs- oder Ferienzuschüsse für das Pflegekind
- Zuschüsse für besondere Bedarfe wie etwa therapeutische Maßnahmen, Nachhilfe oder spezielle Förderung
- Übernahme von Tagesbetreuungs- oder Fahrtkosten für wichtige Termine
Bei Sonderformen von Pflege kommen Entlastungsleistungen hinzu. Der Erziehungsbeitrag soll eine Anerkennung für Pflegeeltern sein.