Liebe Pflegeeltern,
diesmal gibt es einen Beitrag für Pflegefamilien, deren Kinder einen Pflegegrad haben. Denn heute werfen wir einen Blick in den Gesetzentwurf für die Pflegereform, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll – und stellen fest, dass wir relativ wenig Definitives darüber sagen können, was er genau für uns bedeuten wird. Zwar stehen die Eckpunkte fest, aber an den Details dieses Entwurfs kann sich noch einiges ändern und auf genau diese Details kommt es an. Denn vieles, was wir da lesen, ist auf die Situation pflegender Angehöriger zugeschnitten und auf die Pflegekinderhilfe nicht sinnvoll anwendbar. Klar ist: es wird „nicht einfacher“.
Die größte Veränderung liegt in der Abschaffung vieler Einzelleistungen zugunsten sogenannter Budgets, so dass die Leistungsbezieher freier mit den finanziellen Hilfen umgehen können. Diese Budgets sind nach bisheriger Planung sogar etwas höher als die bisherigen Leistungen. Anstelle des bisherigen Pflegegeldes soll zum Beispiel das rund 39 € höhere Entlastungsbudget treten. Davon müssen aber auch Leistungen bezahlt werden, die man bisher getrennt vom Pflegegeld erhielt, z.B. die bisherige private Verhinderungspflege, die nun wegfallen soll. Unter dem Strich bekommen pflegende Familien also deutlich weniger als bisher, denn neben Vereinfachungen der Verwaltung sind das Hauptziel dieser Reform bekanntlich die Einsparungen.
Ganz ohne Nebelkerzen solcher Art soll bei den Pflegegraden gespart werden. So sollen die Punkte, die zur Erlangung der Pflegegrade 1-3 erreicht werden müssen, erhöht werden. Gleichzeitig soll in den ersten drei Monaten nach Anerkennung des Pflegegrads 2 oder 3 nur die Hälfte des Entlastungsbudgets gezahlt werden. Stattdessen soll in dieser Zeit eine sogenannte Pflegebegleitung unterstützen. Offensichtlich dachte man auch hier an plötzlich pflegebedürftige Verwandte, denn auf die Situation bei der Aufnahme eines Pflegekindes ist das kaum anwendbar.
Was also können wir den betroffenen Familien in diesem Moment raten?
- Werden Sie aktiv, damit dieser Gesetzentwurf (der in gut drei Monaten in Kraft treten soll!) noch sozialverträglich angepasst wird. Unterzeichnen Sie beispielsweise die Petition der Interessenverbände „wir pflegen e. V.“ und „pflegende Angehörige e. V.“. Auch unser Angebot, Ihre Mitgliedschaft im Sozialverband Vdk zu unterstützen, gilt immer noch!
- Ganz praktisch und dringlich für alle Betroffenen: Überprüfen Sie, ob für Ihr Pflegekind ein Pflegegrad beantragt oder ein bestehender Pflegegrad erhöht werden sollte – und zwar unbedingt noch in diesem Jahr! Denn der Gesetzentwurf sieht Bestandsschutz für Pflegegrade vor, die noch nach den alten Kriterien erteilt worden sind. Mit dem Pflegegradrechner auf pflege.de können Sie einschätzen, ob nach den bisherigen Kriterien ein (höherer) Pflegegrad erreicht wird.
Natürlich werden wir das Thema Pflegereform weiter verfolgen und Sie – hier im Blog und auch in der konkreten Beratung – informieren, wenn es etwas zu wissen oder zu tun gibt.
Mit herzlichen Grüßen
Leo vom FaMo-Team


